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Channel: Kommentare zu: OLG Koblenz: Das Widerrufsrecht bei Badeenten
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Von: Verbraucher

Es ist kein Urteil, sondern ein Zirkus. Und dorthin fließt Steurgeld.

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Von: Halligalli

Unglaublich, haben wir denn schon den 1.April ? Das ist typisch deutsche Rechtssprechung, nur nicht selbst nachdenken, sondern ganz streng an alten Definitionen festhalten. Während wohl beinahe 99 % (...

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Von: Halligalli

@ Trusted Shops: Dieses Urteil zeigt, dass es wichtig ist, dass bei einer evtl. Überarbeitung des Widerrufsrechts wichtig ist, dass nicht nur „Hygieneartikel“ vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden...

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Von: Terrassenüberdachung

Hmm, wer will den sowas wieder kaufen? Selbst als B-Ware wird man das doch nicht wieder los. Wer weiß denn was damit passiert ist, was soll ich in meine Artikel Beschreibung kritzeln? Gebraucht daher...

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Von: Shopper

Man spürt bei dem Urteil ganz deutlich, dass sich die Richter um die Beantwortung der eigentlichen Frage „Kann man irgendetwas wirksam vom Widerrufsrecht ausschließen?“ drücken wollten. Von daher ein...

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Von: Martin Rätze

Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht: Das Gericht hat sich hier mit seinen überflüssigen Ausführungen zur Definition der „Hygiene“ um die eigentliche – zugegebenermaßen nicht ganz einfache Frage –...

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Von: Shopper

Alleinschon die Tatsache, das wir darüber diskutieren, was denn jetzt ein Hygieneartikel ist und was nicht, zeigt doch schon die Problematik dieses Ausschlusses. Sofern nur ein geringer Teil der...

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Von: Sandy

Und mit so etwas wird die Zeit der deutschen Justiz verschwendet! Ohne Zweifel ist das ein Hygieneartikel – eindeutiger geht es ja wohl nicht!

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