Von: Halligalli
Unglaublich, haben wir denn schon den 1.April ? Das ist typisch deutsche Rechtssprechung, nur nicht selbst nachdenken, sondern ganz streng an alten Definitionen festhalten. Während wohl beinahe 99 % (...
View ArticleVon: Halligalli
@ Trusted Shops: Dieses Urteil zeigt, dass es wichtig ist, dass bei einer evtl. Überarbeitung des Widerrufsrechts wichtig ist, dass nicht nur „Hygieneartikel“ vom Widerrufsrecht ausgeschlossen werden...
View ArticleVon: Terrassenüberdachung
Hmm, wer will den sowas wieder kaufen? Selbst als B-Ware wird man das doch nicht wieder los. Wer weiß denn was damit passiert ist, was soll ich in meine Artikel Beschreibung kritzeln? Gebraucht daher...
View ArticleVon: Shopper
Man spürt bei dem Urteil ganz deutlich, dass sich die Richter um die Beantwortung der eigentlichen Frage „Kann man irgendetwas wirksam vom Widerrufsrecht ausschließen?“ drücken wollten. Von daher ein...
View ArticleVon: Martin Rätze
Da gebe ich Ihnen vollkommen Recht: Das Gericht hat sich hier mit seinen überflüssigen Ausführungen zur Definition der „Hygiene“ um die eigentliche – zugegebenermaßen nicht ganz einfache Frage –...
View ArticleVon: Shopper
Alleinschon die Tatsache, das wir darüber diskutieren, was denn jetzt ein Hygieneartikel ist und was nicht, zeigt doch schon die Problematik dieses Ausschlusses. Sofern nur ein geringer Teil der...
View ArticleVon: Sandy
Und mit so etwas wird die Zeit der deutschen Justiz verschwendet! Ohne Zweifel ist das ein Hygieneartikel – eindeutiger geht es ja wohl nicht!
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